Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen in den Bildungsgang (ab 1. Semester) Sie müssen ab dem Besuch des 1. Semesters drei Bedingungen erfüllen.
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Sie sind entweder berufstätig oder von der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend anerkannt. Auch die selbstständige Führung eines Familienhaushaltes gilt als Berufstätigkeit, wenn mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person zum Haushalt gehört.
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Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
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Sie haben entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder Sie können mindestens 24 Monate Berufstätigkeit nachweisen. Wehr- oder Zivildienst, ein soziales Jahr, Familienhaushaltsführung (siehe oben!) und nachgewiesene Arbeitslosigkeit sind anrechenbar.
Ausnahmen: Falls Sie die Fachoberschulreife im zweiten Bildungsweg (Abendrealschule oder VHS) erworben haben, können Sie das Abendgymnasium mit dem Ziel der Fachhochschulreife (schulischer Teil) besuchen, auch wenn Sie nur die Bedingung 1 erfüllen. Auch kann die Schule in begründeten Sonderfällen für Sie einen Antrag bei der Bezirksregierung auf Ausnahmegenehmigung stellen.